BeachCamp
+420 778 701 516

Betriebsordnung

der Unterkunftseinrichtung BeachCamp Nová Role gemäß § 21a des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg. über den Schutz der öffentlichen Gesundheit

I. Identifikation der Einrichtung

Chaletcamp BeachCamp Nová Role, Chodovská 306, 36225 Nová Role
www.beachcamp.cz / +420 778 701 516 / booking@beachcamp.cz

Betreiber

  • Mieter: RiR s.r.o., IČ 04778260, Chodovská 306, 36225 Nová Role
  • Eigentümer: Stadt Nová Role

Betriebszeiten

Ganzjährig

Verantwortliche Person

Jiří Švec sr., Campmanager, Tel. 604 618 731

Einrichtungskategorie

gemäß § 43 der Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke

  • Kurzzeitunterkunft, Veranstaltungen
  • Leistungsumfang: Apartments (40 Betten), Zelten, Wohnmobile, Veranstaltungen
  • Betrieb: ganzjährig

II. Räumlichkeiten der Einrichtung

Hauptgebäude — Erdgeschoss: Festsaal, Bar und Lager (Getränke und Gastroausstattung), Vorbereitungsraum, Heizraum, Gäste-WC, Büro, Wasch- und Trockenraum, Lager (saubere Wäsche, Hygienematerial, Inventar), öffentliches WC mit separatem Außenzugang, öffentliche Duschen mit separatem Außenzugang, Küchenzeile mit separatem Außenzugang. 1. Etage: Festsaal.

Chalets: 10 Apartments in 5 Chalets. Jedes Apartment: 2 Schlafzimmer, Küchenzeile, Badezimmer mit Dusche und WC.

III. Standort des Erste-Hilfe-Kastens

Der Erste-Hilfe-Kasten befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes im Raum Bar, der vom Festsaal aus frei zugänglich ist.

IV. Wasserversorgung

  • Trinkwasser — Anschluss an das städtische Wasserversorgungsnetz
  • Warmwasser — Erwärmung im Heizraum des Hauptgebäudes

V. Abwasserentsorgung

Alle Abwässer aus dem Hauptgebäude und den Apartments sind an das städtische Kanalnetz angeschlossen und werden in der städtischen Kläranlage behandelt.

VI. Abfallentsorgung

Gemischter und getrennt gesammelter Abfall aus dem Hauptgebäude, den Apartments und den Außenmülleimern wird täglich (bei Bedarf auch häufiger) vom Campmanager in den Containern auf dem städtischen Grundstück vor dem Hauptgebäude entsorgt.

VII. Vorbeugung von Infektionskrankheiten

1. Desinfektion der Sanitäranlagen (WC, Bäder und Duschen)

Erfolgt täglich, bei Bedarf häufiger (außerordentliche Situationen). Die Desinfektion wird nach mechanischer Reinigung mit geeigneten Desinfektionsmitteln mit viruzider Wirkung gemäß Produktanleitung durchgeführt. Die Desinfektion führt eine beauftragte und eingewiesene Person mit persönlicher Schutzausrüstung durch, die alle 7 Tage gewechselt wird. Anschließend folgt die reguläre Reinigung.

2. Schädlingsbekämpfung

Bei Auftreten von Schädlingen nach Bedarf. Wird von einem Fachunternehmen durchgeführt.

VIII. Reinigung

1. Reinigung der Unterkünfte

Die Unterkünfte (Apartments in den Chalets) werden täglich gereinigt, bei stärkerer Verschmutzung sofort. Die Reinigung umfasst Desinfektion der Sanitärbereiche, allgemeine Reinigung der übrigen Räume sowie Wischen der Böden und glatten Oberflächen.

2. Reinigung der Gemeinschaftsräume

Die Gemeinschaftsräume werden nach jeder Veranstaltung, vor jeder bevorstehenden Veranstaltung und bei längeren Pausen dazwischen gereinigt. Dies umfasst allgemeine Reinigung, Wischen der Böden und glatten Oberflächen sowie Staubsaugen des Teppichbodens im Festsaal im ersten Stockwerk.

3. Reinigungsmittel und -geräte

Reinigungsgeräte und Desinfektionsmittel (in Originalverpackung) werden in einem separaten Lagerraum im Hauptgebäude aufbewahrt. Bei der Arbeit sind Schutzausrüstung zu tragen und Gesundheitsschutzgrundsätze einzuhalten.

Verantwortliche Person: Jiří Švec sr., Campmanager

IX. Wäschehandhabung

1. Saubere Wäsche

Saubere Wäsche wird nach dem Waschen (in der separaten Waschküche) und Trocknen (im separaten Trockenraum) sofort in trockener und sauberer Umgebung in den Sauberwäschelagern aufbewahrt. Bett- und Badwäsche wird vor jeder neuen Belegung gewechselt, bei Bedarf häufiger, mindestens jedoch alle 14 Tage.

2. Schmutzige Wäsche

Schmutzige Wäsche wird in der Waschküche gelagert und unverzüglich gewaschen. Bei biologischer Kontamination wird zuerst desinfiziert und anschließend auf übliche Weise gewaschen.

3. Arbeitskleidung der Mitarbeiter

Arbeitskleidung wird außerhalb der Campeinrichtung gewaschen.

Verantwortliche Person: Jiří Švec sr., Campmanager

X. Sonstige Betriebsvorschriften

  1. Diese Betriebsordnung ist für alle Personen verbindlich, die im Camp untergebracht sind oder sich dort aufhalten.
  2. In allen Apartments gilt ein striktes Rauchverbot.
  3. Die Unterbringung von Personen, die Krankheitsträger sind oder an einer Infektions- oder Parasitenerkrankung leiden, ist untersagt.
  4. Gäste haften für Schäden am Eigentum des Campbetreibers gemäß allgemein verbindlichen Vorschriften. Im Schadensfall trägt der Gast die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
  5. Hunde und andere Tiere müssen stets unter Kontrolle gehalten werden. Jeder Halter ist vollständig für sein Tier verantwortlich.
  6. Der Campbetreiber haftet nicht für unbeaufsichtigt abgelegte Wertsachen oder persönliche Dokumente.

Erstellt von: Jiří Švec, Geschäftsführer der RiR s.r.o.

Nová Role, den 1. Januar 2019